INFORMATION VAG

Wer informiert ist, weiss Bescheid.

Bei den vorgenannten, einzelnen Verbandslösungen wird der vereinbarte Versicherungsschutz durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft gewährt. Bei den Normgarantiescheinen AM Suisse erfolgt die Solidarbürgschaft durch die AM Suisse.

Die Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse sowie die PROMEA Pensionskasse gehören zu den PROMEA Sozialversicherungen, deren Gründerverband die AM Suisse ist.

Der Abschluss einer Verbandsversicherung ist für alle Mitglieder freiwillig.

Bezüglich der verschiedenen Verbandslösungen erfolgt die Beratung und Betreuung durch die PROMRISK AG. Aufgrund dieser Dienstleistungen ist die PROMRISK AG dem Vermittleraufsichtsgesetz VAG unterstellt, zur Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG verpflichtet und unter Nr. 11670 registriert.

Danke für die Kenntnisnahme.

Kundeninformation Art. 45 VAG (PDF)

PROMRISK AG Ein Unternehmen der PROMEA